Kinderbetreuung
Crèches [Kindertagesstätten], Gastouderopvang [Tageseltern], Peuterspeelzalen [Kinderkrippen] und buitenschoolse Opvang [außerschulische Betreuung] - für Kinder im Alter von 6 Wochen bis zwölf Jahren gibt es vielerlei Betreuungsmöglichkeiten. Manche davon sind privater Natur, während andere vom Staat gefördert werden.
Unterstützung
Es gibt für niederländische Eltern eine
einkommensabhängige staatliche Unterstützung für Kinderbetreuung. Auch
ausländische Eltern mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis haben einen
Anspruch auf diese Beihilfe, ebenso Eltern aus Norwegen, Island, Liechtenstein,
der Schweiz oder einem Land, das zur Europäischen Union gehört.Mit dieser Beihilfe werden die Kosten für
Kinderbetreuung - je nach Einkommen - erheblich niedriger.
Kinderdagverblijf [Kindertagesstätte]
Für die Betreuung
von Kindern zwischen 0 und 4 Jahren können Eltern sich an ein Kinderdagverblijf
[Kindertagesstätte] wenden, die hier auch Crèche genannt wird. Säuglinge können
bereits mit 6 Wochen in einer Kindertagesstätte aufgenommen werden. In
Kindertagesstätten gibt es eine intensive individuelle Zuwendung, Begleitung
und Betreuung. Einige Kindertagesstätten bieten auch eine längere Betreuung zu
flexiblen Zeiten und sogar eine 24-Stundenbetreuung.
Peuterspeelzalen [Kinderkrippen]
Eine Form der Kinderbetreuung, die von den kommunalen
Behörden getragen wird, sind die Peuterspeelzalen [Kinderkrippen]. Kinder im
Alter von zwei bis vier Jahren können sich hier an einigen halben Tagen pro
Woche an eine schulische Situation gewöhnen und mit anderen Kindern spielen.
Der Elternbeitrag ist gering und einkommensabhängig.
Vor und nach dem Unterricht von der Schule
Wenn ein Kind einmal zur Basisschool [Grundschule]
geht, wird die Betreuung vor und nach dem Unterricht von der Schule
organisiert, genauso wie die Betreuung in der Mittagspause. Sogar wenn nur ein
einziges Elternpaar dies beantragt, muss die Schule versuchen, eine Betreuung
anzubieten. Diese muss von den Eltern selbst bezahlt werden. Die Beihilfe für
Kinderbetreuung gilt auch für die Betreuung vor und nach dem Unterricht.
Gastouderopvang [Tageselternbetreuung]
Anstatt einer Kindertagesstätte oder einer
außerschulischen Betreuung kann man sich auch für einen Gastouderopvang [Tageselternbetreuung]
entscheiden. Kinder werden dabei in einer Gastfamilie im Haus der Tageseltern
oder bei sich zu Hause betreut. Ein Tagesvater oder eine Tagesmutter darf neben
den eigenen Kindern maximal vier Kinder gleichzeitig betreuen. Agenturen für
Tageseltern bringen Eltern und Tageseltern zusammen. Da es sich hier um eine
sehr persönliche Form der Kinderbetreuung handelt, wird die Betreuung meist für
längere Zeit vereinbart. Tageselternbetreuung ist nicht immer auf den Tag
beschränkt, sondern ist auch abends, nachts und an Wochenenden möglich. Deshalb
entscheiden sich Eltern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oftmals für diese Art
der Betreuung. Die Betreuung gibt es für Säuglinge ab einigen Wochen bis zu
Kindern von 12 Jahren.
Manchmal haben Eltern selbst bereits
Tageseltern gefunden, zum Beispiel die Großeltern, eine Bekannte oder eine
Nachbarin. Weil der Staat die Betreuung durch Verwandte oder Bekannte in einer gewohnten
Umgebung fördert, können hierfür sowohl die Eltern (über die Beihilfe für Kinderbetreuung)
als auch in einigen Fällen die Betreuer einen finanziellen Ausgleich bekommen.
Auf diese Art und Weise fördert der Staat
also diejenigen Omas und Opas (ab 65 Jahren), die auf ihre Enkel aufpassen.
Dazu müssen sich diese bei einem Tageselternbüro einschreiben lassen. Für
Großeltern oder andere Familienmitglieder über 65 Jahre, Freunde oder Bekannte
können sich Betreuungseinnahmen dank der staatlichen Förderung auf bis zu 5.000
Euro netto pro Jahr summieren.
Die Website ’Parenting in
Holland’ gibt eine Übersicht sämtlicher Möglichkeiten. Adressen
für Kinderbetreuung in der Arnhem Nijmegen Cool Region findet man auf den jeweiligen
Websites der Gemeinden.




